MiCA-Krypto-Regulierung in Frankreich: Der vollständige Leitfaden für
Frankreich hat eine der am klarsten strukturierten Krypto-Regulierungen in Europa. Bereits Jahre vor der EU führte das Land ein eigenes nationales Regelwerk ein und gehörte zu den ersten Mitgliedstaaten, die den Übergang zu den EU-Vorgaben abgeschlossen haben. Seit dem 1. Juli 2026 ist dieser Übergang vollzogen. In diesem Leitfaden erfährst du, was sich geändert hat, was das für französische Krypto-Nutzer bedeutet und welche Bereiche durch die neuen Regeln abgedeckt werden – und welche nicht.
Von PSAN zu MiCA: Was hat sich in Frankreich geändert?
Frankreich schuf 2019 mit dem PACTE law einen eigenen regulatorischen Rahmen für Krypto und führte das PSAN-Regime (Prestataire de Services sur Actifs Numériques) ein. Jedes Unternehmen, das Verwahrungs-, Tausch- oder Brokerdienste für französische Kunden anbot, musste sich bei der AMF registrieren. Strengere Anforderungen an die Registrierung traten am 1. Juli 2023 durch das Gesetz vom 9. März 2023 in Kraft und erhöhten die Hürden für die Compliance weiter.
Das PSAN-Regime war eine französische Eigenentwicklung und galt nur in Frankreich. Eine PSAN-registrierte Firma konnte mit diesem Status keine Kunden in Deutschland, Spanien oder anderen EU-Ländern bedienen, ohne dort jeweils ein eigenes Verfahren durchlaufen zu müssen. Das änderte sich mit MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation). MiCA ist ein EU-weites Regelwerk für Krypto-Asset-Emittenten, Krypto-Dienstleister (CASPs) wie Börsen, Broker und Verwahrer sowie Stablecoin-Emittenten. Es trat am 30. Dezember 2024 in Kraft, mit einer 18-monatigen Übergangsfrist für bestehende nationale Regelungen.
Frankreich setzte die Frist für den Übergang auf den 30. Juni 2026. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen nur noch MiCA-lizenzierte CASPs Krypto-Dienstleistungen für französische Kunden anbieten. Das PSAN-Regime wurde an diesem Tag vollständig aufgehoben; Unternehmen, die ausschließlich auf PSAN-Basis arbeiteten, verloren ihre Zulassung. Der Unterschied ist entscheidend: Mit einer MiCA-CASP-Lizenz erhält ein Unternehmen EU passporting rights – es kann nach Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden Kunden in allen EU-Ländern bedienen. Die PSAN-Registrierung bot diese Möglichkeit nie. Das heißt: Französische Nutzer können jetzt legal auf Börsen und Verwahrer zugreifen, die eine MiCA-CASP-Lizenz in Luxemburg, Irland, Deutschland oder einem anderen EU-Land besitzen, sofern das Unternehmen die AMF im Rahmen des Passporting-Verfahrens informiert hat.
Die Rolle der AMF unter MiCA
Die Autorité des marchés financiers (AMF) ist unter MiCA die nationale Aufsichtsbehörde (NCA) Frankreichs. Sie bearbeitet CASP-Lizenzanträge für Unternehmen, die eine französische Zulassung anstreben, überwacht lizenzierte CASPs im Land und nimmt Passporting-Meldungen von in anderen EU-Staaten zugelassenen CASPs entgegen.
Die AMF war bei der Krypto-Regulierung traditionell strenger als viele andere EU-Behörden. Das von ihr verwaltete PSAN-Regime verlangte von Unternehmen, Anti-Geldwäsche-, Cybersicherheits- und Organisationsstandards einzuhalten, die über die Mindestanforderungen hinausgingen. Mit Einführung von MiCA bot die AMF ein vereinfachtes Verfahren für PSANs mit dem höchsten Registrierungsniveau („verstärkte“ oder vollständig autorisierte Registrierung) an, da diese Unternehmen bereits viele Compliance-Anforderungen erfüllt hatten.
Die AMF veröffentlicht auf ihrer Website ein Register der zugelassenen CASPs, das regelmäßig aktualisiert wird, sobald neue Lizenzen vergeben oder Passporting-Meldungen bearbeitet werden. Französische Nutzer können in diesem Register prüfen, ob eine Plattform, die sie nutzen möchten, eine gültige Zulassung besitzt.
Ein Register ist dann hilfreich, wenn es konkret geprüft wird: Vergleiche die juristische Einheit der Plattform mit dem Eintrag bei der AMF. Prüfe dann, ob die aufgeführte Erlaubnis genau den Service abdeckt, den du nutzen willst. Ein bekannter Markenname allein reicht nicht, da ein Konzern verschiedene Einheiten in unterschiedlichen Ländern betreiben kann. Die Frist zum 1. Juli 2026 macht diese Unterscheidung besonders wichtig. Prüfe den Eintrag erneut, wenn eine Plattform ihre Bedingungen ändert oder Konten migriert. Die MiCA-Lizenzierung regelt den Zugang zum französischen Markt, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit, die Plattformbedingungen zu lesen, Verwahrungsmodelle zu verstehen und Nachweise für die französische Steuer aufzubewahren.
MiCA gibt Aufsichtsbehörden wie der AMF weitreichende Befugnisse – sie kann Lizenzen aussetzen oder entziehen, Bußgelder verhängen und Dienstleistungen einschränken. Für französische Nutzer bedeutet das: Die genutzten Börsen stehen unter laufender Aufsicht, nicht nur unter einer einmaligen Registrierungskontrolle.
Lizenzierte Börsen für französische Nutzer
Stand Juli 2026 verfügen die unten aufgeführten Börsen über eine MiCA-CASP-Lizenz und sind für französische Nutzer entweder direkt oder per EU-Passporting verfügbar.
| Börse | Zulassende NCA | Passporting nach Frankreich |
|---|---|---|
| Coinbase | CSSF (Luxemburg) | Ja |
| Kraken / Payward Europe | CBI (Irland) | Ja |
| Bitpanda | BaFin (Deutschland) | Ja |
Binance is not on this list. Binance hat nach Ablauf der Frist am 30. Juni 2026 keine MiCA-Lizenz erhalten und daher die meisten Krypto-Dienste für französische Nutzer eingestellt. Die frühere PSAN-Registrierung bei der AMF (E2022-037) berechtigt Binance nicht mehr, regulierte Krypto-Dienstleistungen in Frankreich anzubieten. Nach Ablauf der Frist waren für französische Nutzer nur noch Auszahlungen möglich, solange der Lizenzstatus ungeklärt war.
Französische Nutzer, die Binance verwendet haben, sollten den aktuellen Status ihres Kontos direkt bei der Plattform prüfen. Wer eine Börse nutzt, die nicht MiCA-lizenziert ist, geht rechtliche und finanzielle Risiken ein. Die Tabelle zeigt die Situation nach dem 1. Juli 2026 und wird aktualisiert, sobald weitere CASPs eine Lizenz erhalten oder die AMF über Passporting informiert wird. Das Register der AMF ist die maßgebliche Quelle für den aktuellen Stand.
Krypto-Besteuerung in Frankreich
MiCA ist ein aufsichtsrechtliches Rahmenwerk und regelt, wie Krypto-Unternehmen arbeiten. Es ändert jedoch nicht das französische Steuerrecht. Seit dem 1. Januar 2026 werden Krypto-Gewinne für in Frankreich ansässige Privatpersonen mit dem PFU (Prélèvement Forfaitaire Unique) zum Gesamtsatz von 31.4% besteuert – bestehend aus 12,8 % Einkommensteuer und 18,6 % Sozialabgaben. Es gibt einen jährlichen Freibetrag: Veräußerungen mit Gesamterlösen unter €305 sind steuerfrei.
Früher wurde oft die 30-%-Regel genannt. Seit Anfang 2026 gilt der neue Satz von 31,4 %. Französische Steuerpflichtige können alternativ die progressive Einkommensteuer wählen – ob das günstiger ist, hängt von der persönlichen Steuersituation ab.
Reporting obligations bleiben durch MiCA unverändert. Gewinne sind in Form 2086 anzugeben. Ausländische Krypto-Konten bei Börsen außerhalb Frankreichs müssen auf Form 3916-bis gemeldet werden. Beide Pflichten ergeben sich aus dem französischen Steuerrecht, nicht aus MiCA.
Eine geplante Neuerung: Die französische Nationalversammlung hat eine Anti-Betrugsregelung beschlossen, wonach französische Steuerpflichtige mit mehr als €5,000 in Self-Custody-Wallets jährlich eine Meldung an das Finanzamt (DGFIP) abgeben müssen. Das ist eine steuerliche Meldepflicht für Privatpersonen, keine Registrierungspflicht bei der AMF. Die genauen Umsetzungsregeln stehen zum Zeitpunkt dieses Artikels noch aus.
Self-Custody für französische Krypto-Nutzer
MiCA reguliert Krypto-Dienstleister, nicht Privatpersonen, die Krypto in einer eigenen Wallet halten.
MiCA Erwägungsgrund 66 stellt ausdrücklich klar, dass Privatpersonen Krypto-Assets in einer Wallet ohne regulierten Dienstleister halten dürfen. Das französische Recht bestätigt im Einklang mit MiCA, dass individuals' self-custody of crypto-assets is not subject to CASP licensing rules. Diese gelten nur für professionelle Anbieter. Hersteller von Hardware- oder Software-Wallets sowie Nutzer von Self-Hosted-Wallets müssen sich nicht allein wegen Produktion oder Nutzung solcher Tools bei der AMF registrieren.
Was bedeutet Self-Custody praktisch? In einer Self-Custody-Lösung kontrollierst du die privaten Schlüssel selbst. Transaktionen werden lokal signiert und ohne Mittelsmann direkt an die Blockchain gesendet. Du bist nicht von der Solvenz einer Börse abhängig, trägst aber die volle Verantwortung für das Schlüsselmanagement: Gehen die Zugangsdaten verloren, gibt es keine Wiederherstellungsmöglichkeit. Mit einer 3-Karten-Hardware-Wallet kannst du Backup-Karten getrennt von der Alltagskarte aufbewahren.
Eine hardware wallet minimiert dieses Risiko, indem sie private Schlüssel offline erzeugt und speichert. Der private Schlüssel verlässt nie das Gerät und kommt nicht mit dem Internet in Kontakt. Transaktionen werden direkt auf dem Hardware-Gerät signiert und anschließend über die verbundene App an die Blockchain gesendet. Diese Trennung ist wichtig, wenn das Handy online geht: Die Signatur bleibt auf der Wallet, die App sendet nur die fertige Transaktion.
Tangem Wallet ist eine Option für französische Nutzer, die eine Hardware-Wallet suchen. Sie nutzt ein NFC-fähiges Kartenformat, benötigt weder Akku noch Aufladen und speichert private Schlüssel auf einem Samsung S3D350A Secure Element mit Common Criteria EAL6+-Zertifizierung. Die empfohlene Einrichtung arbeitet ohne Seed-Phrase: Private Keys werden direkt im Chip erzeugt, verlassen das Secure Element nie und sind nicht extrahierbar. Ein 2-Karten-Set kostet 54,90 $, ein 3-Karten-Set 69,90 $. Die App ist für iOS ab Version 16.0 und Android ab 6.0 mit NFC-Unterstützung verfügbar; es gibt keine Desktop- oder Web-Oberfläche.
Laut Produktdokumentation ist Tangem Wallet DSGVO-konform; für die Grundfunktionen ist keine Registrierung oder KYC erforderlich. Drittanbieter für On-Ramp und Swap in der App können eigene KYC-Anforderungen stellen. Ein konkretes Risiko beim Seed-losen Setup: Gehen alle Backup-Karten verloren und wurde keine Seed-Phrase erstellt, sind die Mittel unwiederbringlich verloren. Französische Nutzer sollten daher das vollständige 3-Karten-Backup einrichten und die Karten getrennt aufbewahren.
Die geplante Anti-Betrugsregelung (siehe Steuerabschnitt) würde verlangen, dass Self-Custody-Bestände über €5,000 jährlich beim DGFIP gemeldet werden müssen. Das ist eine steuerliche Meldepflicht, kein Verbot von Self-Custody. Self-Custody bleibt weiterhin vollständig legal.
Häufig gestellte Fragen
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Das PSAN-Regime wurde am 1. Juli 2026 vollständig aufgehoben. Unternehmen, die nur auf Basis einer PSAN-Registrierung arbeiteten, verloren ihre Zulassung für französische Kunden. Liegen deine Assets auf einer solchen Plattform, prüfe deren aktuellen Status und folge den Anweisungen für dein Konto.
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Starte mit dem veröffentlichten CASP-Register der AMF. Vergleiche die juristische Einheit der Plattform, nicht nur den Markennamen, mit dem Eintrag. Prüfe dann, ob die aufgeführte Erlaubnis den gewünschten Service abdeckt. Bei einer im EU-Ausland lizenzierten Börse kontrolliere zusätzlich, ob sie die AMF im Rahmen des Passportings informiert hat.
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Für die meisten Dienste nicht mehr, Stand Juli 2026. Binance hat bis zur Frist am 30. Juni 2026 keine MiCA-Lizenz erhalten. Die frühere PSAN-Registrierung bei der AMF (E2022-037) berechtigt Binance nicht mehr, regulierte Krypto-Dienste in Frankreich anzubieten. Binance hat die meisten Dienste für französische Nutzer eingestellt und nach Fristablauf nur noch Auszahlungen ermöglicht. Französische Nutzer sollten den aktuellen Status direkt bei Binance prüfen und gegebenenfalls auf eine MiCA-lizenzierte Plattform wechseln.
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MiCA ändert die französischen Meldepflichten nicht. Gewinne müssen in Form 2086 angegeben werden. Ausländische Krypto-Konten bei Börsen außerhalb Frankreichs sind auf Form 3916-bis zu melden. Eine geplante Anti-Betrugsregel würde zudem eine jährliche DGFIP-Meldung für Self-Custody-Bestände über €5,000 verlangen. Die Umsetzungsregeln stehen noch aus.
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Französische Nutzer benötigen keine AMF-Registrierung oder CASP-Lizenz, um Krypto in einer privaten Wallet zu halten. Diese Regeln gelten nur für professionelle Dienstleister. MiCA Erwägungsgrund 66 sichert das Recht, Krypto-Assets ohne regulierten Anbieter zu verwahren. Die geplante €5,000-Meldepflicht betrifft die Steuer, nicht das Recht auf Self-Custody.
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Ein in einem anderen EU-Land lizenzierter CASP kann französische Kunden im Rahmen des Passportings bedienen, sofern er die AMF informiert. Stand Juli 2026 sind unter anderem Coinbase (lizenziert in Luxemburg von der CSSF), Kraken / Payward Europe (lizenziert in Irland von der CBI) und Bitpanda (lizenziert in Deutschland von der BaFin) für französische Nutzer verfügbar. Das veröffentlichte CASP-Register der AMF ist die maßgebliche Quelle für den aktuellen Status, da laufend neue Lizenzen erteilt werden.