US-Richter blockiert Binances Schiedsverfahren in Krypto-Klage

Ein US-Richter lehnte Binances Versuch ab, ein Schiedsverfahren in einer Krypto-Klage zu erzwingen. Nutzer wurden nicht ausreichend informiert. Ansprüche vor 2019 werden vor Gericht verhandelt.

Ein US-Bundesrichter hat Binances Versuch abgelehnt, in einer Klage von US-Kunden wegen Verlusten durch nicht registrierte Krypto-Token, die vor dem 20. Februar 2019 gekauft wurden, ein Schiedsverfahren zu erzwingen. Das Gericht stellte fest, dass Binance den Nutzern keine ausreichende Mitteilung über die Aufnahme einer Schiedsklausel und eines Verzichts auf Sammelklagen in den Nutzungsbedingungen von 2019 gemacht hat. Daher werden Ansprüche im Zusammenhang mit Transaktionen vor diesem Datum vor einem öffentlichen Gericht und nicht im privaten Schiedsverfahren verhandelt. Der Richter entschied, dass das bloße Online-Stellen der aktualisierten Bedingungen nicht ausreicht, um Nutzer an wesentliche Änderungen zu binden. Zudem war der Verzicht auf Sammelklagen unklar und nicht durchsetzbar. Die Kläger stimmten zu, Ansprüche nach dem 20. Februar 2019 fallenzulassen. Die Klage, die nach einer Berufung 2024 nach einer Abweisung 2022 wieder aufgenommen wurde, wirft Binance und seinem Gründer vor, gegen Wertpapiergesetze verstoßen zu haben, indem sie risikoreiche Token ohne ausreichende Warnhinweise verkauft haben. Der Fall wird nun vor einem öffentlichen Gericht weitergeführt und konzentriert sich auf das Verhalten von Binance vor 2019.

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