Minnesota erlaubt Krypto-Verwahrdienste ab 2026
Minnesota erlaubt ab August 2026 Banken und Kreditgenossenschaften, Krypto-Verwahrdienste anzubieten. Der Fokus liegt auf sicherer Verwahrung und Trennung von Kunden- und Institutsvermögen.
Minnesota hat ein neues Gesetz verabschiedet, das ab dem 1. August 2026 staatlich zugelassenen Banken und Kreditgenossenschaften erlaubt, Verwahrdienste für Kryptowährungen anzubieten. Das Gesetz, bekannt als House File 3709 oder Chapter 93, schafft einen klaren regulatorischen Rahmen, damit diese Institute digitale Vermögenswerte und private Schlüssel für Kunden sicher speichern, verwalten und schützen können. Die Verwahrung erfolgt in nicht-treuhänderischer Funktion. Das bedeutet, Banken und Kreditgenossenschaften können digitale Assets halten, ohne die volle rechtliche Verantwortung als Treuhänder zu übernehmen. Kundengelder müssen dabei strikt von den eigenen Vermögenswerten der Institute getrennt werden, um im Insolvenzfall Schutz zu gewährleisten. Der gesetzliche Rahmen konzentriert sich ausschließlich auf Verwahrdienste und schließt Handel oder andere Kryptodienstleistungen aus. Banken können Drittanbieter als Subcustodians einbinden. Das Gesetz soll den Einwohnern Minnesotas regulierte Alternativen zur Selbstverwahrung oder zu nicht regulierten Anbietern bieten und die Verwaltung digitaler Vermögenswerte in traditionelle Finanzdienstleistungen integrieren.