EU verschärft Vorgehen gegen Finfluencer bei Krypto-Hype

EU-Behörden gehen gegen Finfluencer vor, die Krypto und risikoreiche Investments bewerben. Rechtliche Verantwortung gilt für alle Online-Finanzinhalte. Disclaimer schützen nicht vor Haftung, Verstöße können hohe Strafen oder Strafanzeigen nach sich ziehen.

Europäische Behörden verschärfen die Überwachung von Online-Finanzinhalten und führen neue Vorschriften ein, die sich gezielt gegen Social-Media-Influencer richten, die Krypto und risikoreiche Investments bewerben. Die italienische CONSOB und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) warnen, dass EU-Vorschriften zu Anlageempfehlungen und Werbung vollständig auch für Finfluencer-Inhalte gelten, einschließlich Krypto-Promotions. Influencer haften rechtlich für ihre Beiträge, selbst wenn sie keine Finanzexperten sind oder Informationen Dritter wiedergeben. Hinweise wie „keine Finanzberatung“ entbinden nicht von der gesetzlichen Verantwortung, und bezahlte Partnerschaften müssen klar als Werbung gekennzeichnet werden. Die Erteilung individueller Anlagetipps ohne Lizenz kann als regulierte Anlageberatung nach EU-Recht gelten. Behörden raten Nutzern, aggressiven „Schnell reich werden“-Versprechen zu misstrauen und die Autorisierung genannter Unternehmen und Plattformen zu prüfen. Verstöße können zu Verwaltungsstrafen, Verboten oder sogar strafrechtlichen Sanktionen führen, mit Bußgeldern von bis zu 5 Millionen Euro für Einzelpersonen. Der neue Fokus markiert einen bedeutenden Wandel und macht die Haftung von Finanzinfluencern europaweit zu einem realen und durchsetzbaren Risiko.

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