Südkorea führt neue Regeln zur Krypto-Beschlagnahme ein

Südkorea führt ab 1. Oktober neue Regeln zur Krypto-Beschlagnahme in Zivilverfahren ein. Börsen müssen kooperieren, klare Verfahren für Übertragung und Verkauf werden geschaffen.

Südkorea wird ab dem 1. Oktober neue zivilrechtliche Vollstreckungsregeln für virtuelle Vermögenswerte einführen. Nach einer öffentlichen Kommentierungsphase treten Änderungen der Zivilprozessvollstreckungsordnung in Kraft. Die vom Obersten Gericht vorgeschlagenen Neuerungen schaffen formelle Verfahren für Gerichte zur Beschlagnahme, Übertragung und Verwertung digitaler Vermögenswerte in Zivilverfahren. Nach einem gerichtlichen Beschlagnahmebeschluss dürfen Schuldner nicht mehr über ihre Krypto-Assets verfügen. Börsen und Verwahrer sind verpflichtet, die betroffenen Vermögenswerte an einen Gerichtsvollzieher zu übertragen. Die neuen Regeln ermöglichen es, beschlagnahmte Krypto-Assets direkt an Gläubiger zu übertragen, durch Gerichtsvollzieher zu verkaufen oder vor dem Verkauf in liquide Kryptowährungen umzuwandeln. Die Änderungen sehen zudem vorläufige Maßnahmen vor, um zu verhindern, dass Schuldner während eines Rechtsstreits Vermögenswerte verbergen oder übertragen. Damit werden digitale Vermögenswerte in denselben rechtlichen Vollstreckungsrahmen wie traditionelles Eigentum eingebettet. Öffentliche Kommentare zum Entwurf werden bis zum 11. August angenommen.

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