ASIC verlängert Krypto-Lizenz-Erleichterung bis September 2026
ASIC verlängert die Durchsetzungserleichterung für Krypto-Lizenzen bis 30. September 2026. Die Regelung gilt für mehr Geschäftsmodelle. Seit der INFO 225-Aktualisierung haben rund 30 Unternehmen beantragt.
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) hat die befristete Durchsetzungserleichterung für Digital-Asset-Unternehmen verlängert. Die Frist für die Beantragung der erforderlichen Finanzdienstleistungslizenzen wurde vom 30. Juni auf den 30. September 2026 verschoben. Diese Verlängerung gibt Krypto-Unternehmen zusätzliche Zeit, um eine Australian Financial Services Licence, eine Australian Market Licence oder eine Lizenz für Clearing- und Abwicklungsstellen zu beantragen. Auch Unternehmen, die als autorisierte Vertreter oder über Vermittlungsvereinbarungen tätig sind, profitieren von der Erleichterung. Um sich zu qualifizieren, müssen Unternehmen ASIC benachrichtigen, an Vorantragsbesprechungen teilnehmen und alle Bedingungen der aktualisierten ASIC-Class-No-Action-Korrespondenz erfüllen. Die Verlängerung hebt keine gesetzlichen Verpflichtungen auf und schwächt den Verbraucherschutz nicht. Seit der Aktualisierung der INFO 225-Richtlinie haben etwa 30 Digital-Asset-Unternehmen einen Antrag gestellt. Umfassende Vorschriften für Digital Assets sollen am 9. April 2027 in Kraft treten.