Südkorea setzt 20%-Grenze für Kryptobörsen-Großaktionäre
Südkorea begrenzt Großaktionärsanteile an Kryptobörsen auf 20 %, mit Übergangsfristen und Ausnahmen bis 34 %. Ziel: Weniger konzentriertes Eigentum und bessere Governance.
Südkorea führt im Rahmen des Digital Asset Basic Act eine Eigentumsobergrenze von 20 % für Großaktionäre an Kryptowährungsbörsen ein. Diese Regelung wurde von der Digital Asset Task Force der Regierungspartei und der Financial Services Commission beschlossen. Ziel ist es, die konzentrierte Kontrolle zu verringern und die Governance im Kryptosektor zu stärken. Große Börsen wie Upbit und Bithumb, die derzeit eine stark konzentrierte Eigentümerstruktur aufweisen, erhalten eine dreijährige Übergangsfrist zur Umsetzung. Kleinere Börsen können eine zusätzliche dreijährige Frist beantragen. Ausnahmen von bis zu 34 % Eigentum sind für neue Unternehmen oder mit behördlicher Genehmigung möglich. Die Regulierung dürfte die Eigentümerlandschaft südkoreanischer Kryptobörsen neu gestalten, fairere Entscheidungsprozesse fördern und den Anlegerschutz verbessern.