Komplette Liste: Krypto-Börsen, die nach MiCA (2026) in Europa gesperrt

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Rukkayah Jigam

 

Am 1. Juli 2026 endete die Übergangsfrist der EU-Verordnung MiCA (Markets in Crypto-Assets). Jede Börse, die bis zu diesem Datum keine CASP-Lizenz (Crypto-Asset Service Provider) erhalten hat, verstößt gegen EU-Recht, wenn sie weiterhin europäische Kund:innen bedient. Mehrere große Plattformen haben diese Frist komplett verpasst.

Warum werden Börsen in Europa gesperrt?

MiCA hat erstmals einen einheitlichen EU-weiten Lizenzrahmen für Krypto-Dienstleister geschaffen. Zuvor hatte jedes EU-Land eigene Regeln: Deutschland verlangte eine BaFin-Lizenz, Frankreich setzte auf PSAN-Registrierung, kleinere Staaten hatten oft weniger strenge Vorgaben. MiCA ersetzt dieses Flickwerk durch eine einzige CASP-Lizenz, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gilt.

 

Die Übergangsfrist gab bestehenden Anbietern Zeit für die Antragstellung. Sie endete am 1. Juli 2026. Ab diesem Datum muss jede Börse, die Spot-Trading, Verwahrung, Fiat-Umtausch oder Staking-Produkte für EU-Bürger:innen anbietet, eine gültige CASP-Lizenz einer nationalen Behörde besitzen. Ziel des MiCA-Regimes ist es, einheitliche Regeln im gesamten EU-Raum zu schaffen. Lizenzierten Börsen sind Identitätsprüfungen und Anti-Geldwäsche-Kontrollen vorgeschrieben.

 

Nur ein Bruchteil der über 1.200 in Europa aktiven Anbieter erhielt rechtzeitig eine Zulassung. Die Folge: eine Welle von Service-Einstellungen, Kontobeschränkungen und Rückzugsankündigungen von Plattformen, die europäische Nutzer:innen teils jahrelang bedient hatten.

Große Börsen ohne MiCA-Lizenz

Die folgende Tabelle zeigt den Stand im Juli 2026 laut ESMA-CASP-Register und offiziellen Börsenmeldungen. Der Status kann sich ändern, wenn eine Börse eine Lizenz erhält oder sich offiziell zurückzieht.

BörseMiCA-Status (Juli 2026)Letzte bekannte AktionAuswirkungen für Nutzer:innen
BinanceKeine CASP-LizenzMiCA-Antrag in Griechenland am 24. Juni 2026 zurückgezogen; neue EU-Dienste ab 1. Juli 2026 gestopptNeue Spot-Orders, Einzahlungen, Registrierungen und Earn-/Staking-Produkte gestoppt; Auszahlungen weiter möglich
MEXCKeine CASP-Lizenz; nicht im ESMA-RegisterEEA-Nutzer:innen nach dem 1. Juli 2026 über Serviceänderungen informiertZugang für EU/EEA-Nutzer:innen eingeschränkt oder aufgehoben
BitgetAusstehend (Antrag in Österreich, 2025)MiCA-Lizenz in Österreich beantragt; Entscheidung für Q2 2026 erwartet; bietet bis zur Lizenz keine EU-Dienste anEU/EEA-Nutzer:innen dürfen Bitget erst nach CASP-Lizenz legal nutzen
HTXKeine bestätigte CASP-LizenzBis Juli 2026 keine öffentliche EU-Compliance-Ankündigung gefundenStatus für EU-Nutzer:innen unklar
BingXKeine bestätigte CASP-LizenzBis Juli 2026 keine öffentliche EU-Compliance-Ankündigung gefundenStatus für EU-Nutzer:innen unklar
PhemexKeine bestätigte CASP-LizenzBis Juli 2026 keine öffentliche EU-Compliance-Ankündigung gefundenStatus für EU-Nutzer:innen unklar
CoinExKeine bestätigte CASP-LizenzBis Juli 2026 keine öffentliche EU-Compliance-Ankündigung gefundenStatus für EU-Nutzer:innen unklar

Binance im Detail

Binance, the largest exchange by trading volume, is the only one, das die Frist verpasst hat. Binance zog den griechischen MiCA-Antrag am 24. Juni 2026 zurück und hatte damit zum Ende der Übergangsfrist keine CASP-Lizenz. Ab 1. Juli 2026 stoppte Binance neue Spot-Orders, Einzahlungen, neue Registrierungen sowie Earn- und Staking-Produkte für EU-Nutzer:innen. Auszahlungen blieben möglich. Binance informierte Kund:innen in Frankreich, Italien, Spanien, Polen und weiteren EU-Ländern, dass Krypto-Dienste wegen fehlender MiCA-Zulassung ausgesetzt werden. Die ESMA bestätigt: Nach dem 1. Juli 2026 verstößt jede Börse ohne MiCA/CASP-Lizenz gegen EU-Recht, wenn sie weiterhin EU-Kund:innen bedient.

MEXC im Detail

MEXC besitzt keine MiCA/CASP-Lizenz und ist im Juli 2026 nicht im ESMA-Register gelistet. Die Plattform informierte EEA-Nutzer:innen nach Ablauf der Übergangsfrist über Serviceänderungen, was zu eingeschränktem oder aufgehobenem Zugang für EU- und EEA-Nutzer:innen führte.

Bitget im Detail

Bitget beantragte 2025 eine MiCA-Lizenz in Österreich und rechnete mit einer Entscheidung für Q2 2026. Bis zur Zulassung will Bitget keine Dienste im Europäischen Wirtschaftsraum anbieten. EU- und EEA-Nutzer:innen dürfen Bitget erst nach Erhalt einer CASP-Lizenz legal nutzen.

Börsen mit eingeschränktem oder komplexem Status

Nicht jede Börse fällt klar unter „lizenziert“ oder „gesperrt“. Manche haben eine Zulassung mit bestimmten Einschränkungen.

 

KuCoin EU besitzt seit November 2025 eine österreichische MiCAR/CASP-Lizenz. Der Sitz der EU-Gesellschaft ist Wien. Das regulierte Angebot gilt in 29 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA), jedoch nicht in Malta.

 

Für Nutzer:innen heißt das: Die EU-lizenzierte KuCoin-Gesellschaft ist in den meisten EEA-Ländern legal und zugänglich, aber die globale KuCoin-Plattform und die EU-Gesellschaft sind getrennte Produkte mit unterschiedlichen Funktionen und Auflagen. Nutzer:innen sollten prüfen, dass sie tatsächlich die EU-lizenzierte Version nutzen, bevor sie von vollem MiCA-Schutz ausgehen.

 

Gate.io hat laut ESMA-Register (Stand Juli 2026) keine bestätigte CASP-Lizenz. Der EU-Zugangsstatus sollte vor Nutzung direkt im ESMA-Register geprüft werden.

Was passiert, wenn du noch eine unlizensierte Börse nutzt?

Kurz gesagt: Deine Coins sind eventuell noch da, aber dein Schutz entfällt. Verwahrung bei einer Börse bedeutet, dass der Anbieter die privaten Schlüssel kontrolliert. Das setzt dich Risiken wie Hacks, Insolvenzen, regulatorischen Sperren oder Exit-Betrug aus. Ohne Aufsicht steigt das Risiko von Verlust, Einbehaltung oder fehlenden Rechtswegen deutlich.

 

Nach MiCA liegt die rechtliche Verantwortung bei der Börse, nicht bei den Nutzer:innen. Die Nutzung einer unlizensierten Plattform ist für EU-Bürger:innen selbst keine Straftat. Aber du verlierst die MiCA-Verbraucherschutzrechte: getrennte Kundengelder, Entschädigungsansprüche und eine formale Beschwerdestelle bei Problemen.

 

Konkret bedeutet das:

  • Kontobeschränkungen können ohne Vorwarnung auftreten. Eine unlizensierte Börse kann Ein- und Auszahlungen jederzeit einfrieren, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen.
  • Gelagerte Coins können von Hacks, technischen Ausfällen, Insolvenz oder regulatorischen Auszahlungsstopps betroffen sein.
  • Für Nutzer:innen unlizensierter Plattformen gibt es kein MiCA-Entschädigungssystem.

 

Nach einer Einschränkung oder Service-Einstellung bleibt meist die Auszahlung möglich, aber keine neuen Orders oder Einzahlungen. Unlizensierte Anbieter sind verpflichtet, EU-Kund:innen zur Auszahlung, zum Verkauf oder zum Wechsel auf lizenzierte Plattformen oder in die Self-Custody zu bewegen. Steht deine Börse in der obigen Tabelle, solltest du jetzt aktiv werden – nicht erst, wenn ein Auszahlungsstopp droht.

So schützt du dein Krypto jetzt

Für EU-Nutzer:innen, deren Börse unlizensiert oder eingeschränkt ist, gibt es zwei praktische Wege.

Option 1: In Self-Custody übertragen

Self-Custody bedeutet, dass du deine Coins in einer Wallet hältst, bei der du – und nicht ein Anbieter – die privaten Schlüssel kontrollierst. Transaktionen werden lokal signiert und direkt an die Blockchain gesendet. Keine Börse kann deine Coins einfrieren, beschränken oder verlieren.

 

Eine Hardware-Wallet erzeugt und speichert private Schlüssel offline, signiert Transaktionen intern und gibt nur die signierte Transaktion zur Übertragung frei. Der private Schlüssel verlässt nie das Gerät und kommt nie mit dem Internet in Kontakt.

 

Tangem Wallet ist eine Self-Custody-Hardware-Wallet auf Basis einer NFC-fähigen Karte. Der private Schlüssel wird direkt im Samsung S3D350A Secure-Element-Chip generiert (Common Criteria EAL6+ zertifiziert) und verlässt diesen nie. Die Einrichtung dauert 1 bis 3 Minuten, eine Registrierung oder KYC ist für die Grundfunktion nicht nötig. Das 2-Karten-Set kostet einmalig 54,90 $. Tangem unterstützt über 16.000 Kryptowährungen auf mehr als 91 Blockchains – die meisten Assets von gesperrten Börsen können direkt empfangen werden.

 

Um Coins zu übertragen, erzeugst du eine Empfangsadresse in der Tangem App und leitest dann eine Auszahlung von deiner Börse auf diese Adresse ein. Die Tangem App unterstützt QR-Code-Scan sowie Memo/Destination-Tag für Börsen-Transfers.

 

Ein ehrlicher Hinweis: Wenn du das standardmäßige Setup ohne Seed-Phrase nutzt und alle Karten verlierst, sind die Coins dauerhaft verloren. Das 3-Karten-Backup-Set reduziert dieses Risiko deutlich.

 

Cold-Storage bedeutet, Coins von der Börse auf die öffentliche Wallet-Adresse zu übertragen und die privaten Schlüssel offline zu halten. Self-Custody beseitigt das Gegenparteirisiko der Börse, aber die Verantwortung liegt bei dir: Geht der private Schlüssel oder das Backup verloren, gibt es keine Wiederherstellungsmöglichkeit.

Option 2: Zu einer lizenzierten Börse wechseln

Wenn du lieber auf einer Börse bleibst, ist der Wechsel zu einer Plattform mit gültiger CASP-Lizenz die Alternative. Lizenzierten Börsen sind getrennte Kundengelder, AML und Verbraucherschutz nach MiCA vorgeschrieben.

 

KuCoin EU (seit November 2025 in Österreich lizenziert, in 29 EEA-Ländern verfügbar) ist ein Beispiel für eine Plattform, die das Zulassungsverfahren abgeschlossen hat. Weitere Anbieter findest du im ESMA-CASP-Register. Vor dem Übertrag solltest du immer die konkrete Gesellschaft im Register prüfen, nicht nur den Markennamen.

So prüfst du, ob deine Börse MiCA-lizenziert ist

Die maßgebliche Quelle ist das offizielle CASP-Register der ESMA im Bereich „Datenbanken und Register“ auf der ESMA-Website. So nutzt du es richtig:

  1. Finde den legal entity name deiner Börse in den AGB. Markenname und juristischer Name unterscheiden sich oft.
  2. Suche diesen juristischen Namen im ESMA-CASP-Register.
  3. Prüfe Mitgliedsstaat, Zulassungsdatum und die konkreten Dienstleistungen, für die die Gesellschaft lizenziert ist. MiCA definiert zehn Service-Kategorien (Verwahrung, Handelsplattform, Fiat/Krypto-Tausch, Krypto/Krypto-Tausch, Orderausführung, Platzierung, Orderannahme/-weiterleitung, Beratung, Portfoliomanagement und Transfers).
  4. Vergleiche die Gesellschaft zusätzlich im Register der nationalen Aufsicht, z. B. MFSA (Malta), CSSF (Luxemburg) oder Zentralbank Irland.

 

Unabhängige Tracker wie eumica.com spiegeln die ESMA-MiCA-Daten und bieten oft durchsuchbare Ansichten. Diese Tools weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur das öffentliche ESMA-Register verbindlich ist. Steht deine Börse nicht mit dem korrekten juristischen Namen im Register, ist sie nicht lizenziert.

Häufig gestellte Fragen

  • Stand Juli 2026 verfügen Binance und MEXC über keine MiCA/CASP-Lizenz und haben ihre EU-Dienste eingeschränkt oder eingestellt. Bitget hat in Österreich eine Lizenz beantragt, diese aber bis zur Frist nicht erhalten und bietet bis zur Genehmigung keine EU-Dienste an. HTX, BingX, Phemex und CoinEx haben laut ESMA-Register keine bestätigte CASP-Lizenz. Der Status kann sich ändern – prüfe immer das offizielle ESMA-CASP-Register.

  • Nach MiCA liegt die rechtliche Verantwortung bei der Börse, nicht bei den Nutzer:innen. Die Nutzung einer unlizensierten Plattform ist für EU-Bürger:innen selbst keine Straftat. Nutzer:innen verlieren aber den MiCA-Verbraucherschutz: getrennte Kundengelder, Entschädigungsansprüche und eine formale Beschwerdestelle. Die Börse selbst verstößt gegen EU-Recht, wenn sie ohne CASP-Lizenz weiterhin EU-Kund:innen bedient.

  • Nach Einschränkungen oder Service-Stopp bleibt meist die Auszahlung möglich, aber keine neuen Orders oder Einzahlungen. MiCA-bedingte Rückzüge und Sperren lassen Kundengelder zur Auszahlung offen, während regulierte Dienste wie Spot-Trading, Earn-Produkte und Einzahlungen gestoppt werden. Handle zügig: Übertrage dein Guthaben auf eine lizenzierte Börse oder eine Self-Custody-Wallet, bevor weitere Einschränkungen greifen.

  • Ja. Die Frist am 1. Juli 2026 beendet das Übergangsfenster und zwingt unlizensierte Börsen zum EU-Rückzug – sie schließt eine spätere Lizenz aber nicht aus. Anbieter mit späterer Zulassung können wieder in den EU-Markt eintreten und regulierte Dienste anbieten, sofern die nationale Behörde zustimmt. Das laufende Bitget-Verfahren in Österreich ist ein Beispiel dafür.

  • Nein. Ab 1. Juli 2026 verstößt jede Plattform, die EU-Bürger:innen Krypto-Handel oder Verwahrung ohne CASP-Lizenz anbietet, gegen MiCA – egal ob der Zugriff direkt oder über VPN erfolgt. Die Durchsetzung richtet sich gegen das Angebot der Plattform an EU-Kund:innen, nicht gegen die Verbindungsart. Ein VPN bringt keinen MiCA-Verbraucherschutz und ändert nichts an der Rechtslage der Börse.

  • Nein. MiCA reguliert Krypto-Dienstleister, nicht private Wallets. Bei Self-Custody kontrollierst du den privaten Schlüssel selbst – kein Dritter kann deine Coins einfrieren, beschlagnahmen oder den Zugang verlieren. Der Transfer von einer gesperrten Börse in eine Self-Custody-Wallet ist eine Schutzmaßnahme, keine regulierte Handlung. Die Wallet selbst benötigt keine MiCA-Lizenz.

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Autor Rukkayah Jigam

Writer & editor covering digital assets and product updates.

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Rezension von Patrick Dike-Ndulue

Senior editor covering crypto, onchain equities, and technology.