SEC veröffentlicht klare Regeln für Krypto-Verwahrung durch Broker-Dealer
Die SEC hat klargestellt, wie Broker-Dealer Krypto-Asset-Wertpapiere verwahren dürfen, und Anforderungen an Besitz, Kontrolle und Risikomanagement definiert, um Compliance-Unklarheiten bei der Verwahrung digitaler Assets zu beseitigen.
Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC hat umfassende Leitlinien veröffentlicht, die klarstellen, wie Broker-Dealer Krypto-Asset-Wertpapiere gemäß den bestehenden Kundenschutzregeln rechtmäßig verwahren dürfen. Die neuen Vorgaben definieren Anforderungen an Besitz, Kontrolle und Risikomanagement und betonen robuste Richtlinien zum Schutz privater Schlüssel, zur Vermeidung der Vermischung von Vermögenswerten und zur Führung prüfbarer Aufzeichnungen. Broker-Dealer müssen die vollständige Kontrolle über digitale Vermögenswerte nachweisen, einschließlich Cold Storage, Multi-Faktor-Key-Management und Notfallplänen. Die SEC unterscheidet zwischen Security- und Non-Security-Token und stellt klar, dass nur Wertpapiere vollständig unter diese Regeln fallen. Die Leitlinien behandeln zudem die Einhaltung von Regel 15c3-3, wonach digitale Asset-Wertpapiere als „physisch im Besitz“ gelten können, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Initiative der SEC sorgt für dringend benötigte Klarheit für Unternehmen im regulatorischen Umfeld, reduziert rechtliche Unsicherheiten und setzt höhere betriebliche Standards für Anbieter von Krypto-Verwahrdienstleistungen. Die Behörde prüft weiterhin übergeordnete Fragen, möchte aber durch die Lösung zentraler Compliance-Hürden die institutionelle Akzeptanz fördern.