UK Supreme Court weist 13-Mrd.-BSV-Klage gegen Börsen ab

Der britische Supreme Court wies die 13-Milliarden-Dollar-Klage von BSV-Investoren gegen Kryptobörsen wegen Delisting ab und bestätigte, dass Börsen nicht für spekulative Verluste haften und bei Listings freie Hand haben.

Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat eine Klage in Höhe von 13 Milliarden US-Dollar, die von Investoren von Bitcoin Satoshi Vision (BSV) gegen große Kryptowährungsbörsen wie Binance und Kraken wegen der Delistung von BSV eingereicht wurde, abgewiesen. Die Investoren behaupteten, dass die Delistung erhebliche finanzielle Schäden verursacht und das Wachstumspotenzial des Tokens gehemmt habe. Sie forderten Schadensersatz für unmittelbare Verluste sowie spekulative zukünftige Gewinne. Das Gericht lehnte es ab, die Berufung zuzulassen, da der Fall weder eine streitige Rechtsfrage noch eine von allgemeiner öffentlicher Bedeutung aufwerfe. Mit dieser Entscheidung werden frühere Urteile bestätigt, wonach Börsen nicht für spekulative oder hypothetische Verluste nach Delistings haftbar gemacht werden können. Das Gericht betonte die Schwierigkeit, im volatilen Kryptomarkt einen direkten Zusammenhang zwischen Delisting und den geltend gemachten Schäden nachzuweisen. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall, dass Börsen weitreichende Ermessensfreiheit bei der (De-)Listung von Assets haben und nicht verpflichtet sind, Tokens zu unterstützen, denen der Markt nicht mehr vertraut. Dieses Ergebnis gilt als bedeutender juristischer Sieg für Kryptobörsen und klärt die Grenzen ihrer Haftung bei Asset-Delistings.

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