Russland vor Krypto-Gesetz: Inlandsverbot, Auslandserlaubnis
Russland plant ein Krypto-Gesetz: Verbot inländischer Zahlungen, Erlaubnis für grenzüberschreitende Nutzung, Investorenlimits und Lizenzierung durch die Zentralbank.
Russland steht kurz vor der Verabschiedung eines umfassenden Gesetzes zur Regulierung von Kryptowährungen. Das Gesetz „Über digitale Währung und digitale Rechte“ (Nr. 1194918-8) soll am 21. Juli in zweiter und dritter Lesung behandelt werden. Es sieht ein Lizenzierungssystem unter Aufsicht der Bank von Russland vor und erkennt digitale Vermögenswerte als Eigentumsrechte an. Während inländische Krypto-Zahlungen weiterhin verboten bleiben, sind Besitz, Handel und regulierte grenzüberschreitende Transaktionen erlaubt. Für Investoren wird ein zweistufiges Schutzsystem eingeführt: Nicht qualifizierte Anleger dürfen jährlich bis zu 300.000 Rubel (ca. 4.000 USD) investieren, qualifizierte Anleger erhalten höhere Limits, und für Außenhandelsbeteiligte gelten minimale Beschränkungen. Lizenzierte Plattformen können als Steueragenten agieren und Einkommenssteuer von Krypto-Investoren einbehalten. Die überarbeitete Gesetzesfassung streicht die Pflicht zur Angabe von Wallet-Adressen und ergänzt Regelungen für krypto-finanzierte Investitionen sowie neue Transferkontrollen. Die Hauptbestimmungen sollen am 1. September in Kraft treten und einen klaren Rechtsrahmen für digitale Vermögenswerte schaffen, insbesondere für den internationalen Handel.