FDIC stellt erste Stablecoin-Regeln nach GENIUS Act vor
Die FDIC plant bis Jahresende erste GENIUS-Act-Regeln für Stablecoins, mit Vorgaben für Emittenten, Kapital und Reserven. Ziel ist mehr Vertrauen und Integration digitaler Assets im Bankwesen.
Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) wird voraussichtlich bis Ende Dezember ihre ersten Vorschriften im Rahmen des GENIUS Act vorlegen und damit einen bedeutenden Schritt in Richtung einer formellen bundesstaatlichen Aufsicht über Stablecoins und digitale Vermögenswerte machen. Der GENIUS Act schafft einen umfassenden Regulierungsrahmen für an den US-Dollar gekoppelte Stablecoins und beschränkt deren Emission auf regulierte Einheiten wie Tochtergesellschaften von FDIC-versicherten Banken und andere beaufsichtigte Institute. Der erste Vorschlag der FDIC wird das Antragsverfahren für Banken, die Stablecoins emittieren möchten, skizzieren; weitere Vorschriften zu Kapital-, Liquiditäts- und Reserveanforderungen werden Anfang nächsten Jahres erwartet. Die Regulierung zielt darauf ab, Verbraucherschutz, Finanzstabilität und Geldwäscheprävention zu stärken und gleichzeitig die Rolle der Banken bei der Verwahrung digitaler Vermögenswerte und tokenisierter Wertpapiere zu klären. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Regeln Stellung zu nehmen, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres finalisiert und bis April 2026 umgesetzt werden sollen. Diese Maßnahmen gelten als entscheidend für die Integration digitaler Vermögenswerte in das traditionelle Finanzsystem, zur Vertrauensbildung und zur Gewinnung institutioneller Investoren, könnten jedoch auch neue Compliance-Herausforderungen für Banken mit sich bringen.