UK verschiebt Krypto-Steuer auf DeFi bis zur Veräußerung
Ab April 2027 verschiebt das Vereinigte Königreich die Kapitalertragssteuer auf Krypto-Darlehen und Liquiditätspools bis zur tatsächlichen Veräußerung.
Die britische Regierung hat eine bedeutende Änderung bei der Besteuerung von Kryptoasset-Darlehen und Transaktionen in Liquiditätspools angekündigt. Ab dem 6. April 2027 wird die Kapitalertragssteuer für Privatpersonen und Treuhänder, die an diesen Aktivitäten teilnehmen, aufgeschoben, bis eine tatsächliche wirtschaftliche Veräußerung erfolgt, anstatt bereits zum Zeitpunkt der Transaktion. Diese „No Gain, No Loss“-Regelung bedeutet, dass das bloße Einbringen von Kryptoassets in Lending-Protokolle oder Liquiditätspools kein sofortiges steuerpflichtiges Ereignis mehr auslöst. Die Regel gilt, wenn Nutzer denselben Typ und die gleiche Menge an Kryptoassets zurückerhalten, wie ursprünglich eingezahlt wurde. Die Steuer wird erst fällig, wenn die Assets verkauft, getauscht oder ausgegeben werden. Geliehene Assets gelten als zum Marktwert erworben, und Sicherheiten werden steuerlich nicht berücksichtigt. Die Maßnahme soll die Krypto-Besteuerung an Prinzipien der traditionellen Finanzwelt angleichen, die unmittelbare Steuerlast für DeFi-Nutzer senken und ein günstigeres Umfeld für Krypto-Investoren im Vereinigten Königreich schaffen. Unterschiede zwischen eingezahltem und abgehobenem Betrag aus einem Pool können dennoch zu steuerpflichtigen Gewinnen oder Verlusten führen.