Bull Bitcoin klagt gegen Frankreichs DAC8-Krypto-Datengesetz
Bull Bitcoin klagt gegen Frankreichs DAC8-Umsetzung. Das Unternehmen sieht übermäßige Datenerhebung und Risiken für Datenschutz und Sicherheit. Der Fall liegt beim Conseil d'État.
Bull Bitcoin hat beim französischen Conseil d'État Klage gegen das Dekret Nr. 2025-1276 eingereicht, das die EU-Richtlinie DAC8 in nationales Recht umsetzt. Ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet DAC8 europäische Krypto-Asset-Dienstleister, Identitäts- und Transaktionsdaten ihrer Nutzer systematisch zu erfassen und an die lokalen Steuerbehörden weiterzuleiten. Diese Daten werden anschließend automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Bull Bitcoin kritisiert, dass dadurch eine umfassende Datenbank entsteht, die rechtliche Identität, Wohnadresse und Transaktionshistorie verknüpft – auch für steuerlich irrelevante Transaktionen. Das Unternehmen sieht darin erhebliche Risiken für Datenschutz und Sicherheit von Millionen Krypto-Besitzern und Behördenmitarbeitern. Laut Bull Bitcoin gehen die neuen Regeln deutlich über bisherige Anforderungen hinaus, die eine Datenweitergabe nur bei Verdacht oder auf Anfrage vorsahen. Die automatische Meldung gemäß DAC8 gefährde die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer. Es handelt sich um die erste formale Anfechtung von DAC8 in der EU. Bull Bitcoin will den Umfang der Datenerhebung durch die Regulierung begrenzen.