Bybit fordert EWR-Migration wegen MiCA-Regulierung

Bybit verlangt von EWR-Nutzern die Migration zur EU-Plattform wegen MiCA. Während des Übergangs bleibt der Zugriff auf Assets erhalten. Malta ist von der Migration ausgeschlossen.

Bybit führt schrittweise Einschränkungen für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf seiner globalen Plattform ein. Grund dafür ist das Ende der Übergangsfrist der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) am 1. Juli 2026. EWR-Ansässige, die aktuell die globale Bybit-Plattform nutzen, müssen zu Bybit EU wechseln. Diese separat lizenzierte Einheit verfügt über eine MiCAR-Lizenz der österreichischen Finanzmarktaufsicht. Malta ist von der Migration ausgenommen, da die Lizenz von Bybit EU das Land nicht abdeckt. Betroffene Nutzer erhalten rechtzeitig Benachrichtigungen und klare Anweisungen zu Zeitplänen, Positionsmanagement, Geldübertragungen und dem Zugang zu ihren Vermögenswerten. Während der Übergangsphase bleibt der Zugriff auf Assets erhalten. Wer nicht migriert, muss mit zunehmenden Einschränkungen rechnen, die schließlich zu reinen Auszahlungs-Konten führen. Bybit bietet zudem Cashback-Anreize, um die Migration zu fördern. Diese Maßnahmen dienen der regulatorischen Konformität und bedeuten keinen vollständigen Rückzug vom europäischen Markt.

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