Südkorea plant Besteuerung tokenisierter Aktien

Südkorea will tokenisierte Aktien als Wertpapiere einstufen und ab der zweiten Jahreshälfte bei Bestätigung durch die Behörden sofort besteuern.

Das südkoreanische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hat klargestellt, dass tokenisierte Aktien künftig als Wertpapiere und nicht als virtuelle Vermögenswerte eingestuft werden. Damit wird eine sofortige Besteuerung nach dem bestehenden Kapitalmarktgesetz möglich, sofern die Financial Services Commission (FSC) diesen Status offiziell bestätigt. Die Umsetzung dieser Regelung könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Obwohl tokenisierte Aktien wie digitale Vermögenswerte erscheinen, entsprechen ihre wirtschaftlichen Rechte und Strukturen eher traditionellen Wertpapieren. Die FSC plant, im Juli weitere Leitlinien und Regeländerungen zu veröffentlichen, um den rechtlichen Status dieser Instrumente zu präzisieren. Zudem arbeiten die Steuerbehörden mit ausländischen Stellen zusammen, um grenzüberschreitende Transaktionen zu verfolgen. Auch der Handel mit tokenisierten Aktien im Ausland könnte unter bestehende Wertpapiersteuervorschriften fallen. Diese Maßnahmen zeigen das Bestreben der Regierung, digitale Vermögenswerte in etablierte regulatorische Rahmen zu integrieren.

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