Coinbase-Nutzer: IRS-Klage wegen Verfahrensfehler abgewiesen

Ein kalifornisches Gericht wies die Klage eines Coinbase-Nutzers gegen eine IRS-Vorladung für Krypto-Daten wegen Verfahrensfehlern ab. Die Klage kann bei Einhaltung der Regeln erneut eingereicht werden.

Ein Bundesgericht in Kalifornien hat die Klage eines Coinbase-Nutzers, Roger Metz, abgewiesen. Metz wollte verhindern, dass der Internal Revenue Service (IRS) Zugriff auf seine Kryptowährungstransaktionsdaten erhält. Er hatte die Petition im Mai 2025 eingereicht, um eine IRS-Vorladung im Zusammenhang mit einer Steuerprüfung für 2022 aufzuheben. Metz argumentierte, die Vorladung sei zu weit gefasst, verletze seine Datenschutzrechte und sei unnötig, da er seine Steuerangaben bereits korrigiert und die Steuern bezahlt habe. Das Gericht prüfte diese Argumente jedoch nicht inhaltlich, sondern wies die Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen ab. Konkret hatte Metz es versäumt, alle erforderlichen Regierungsstellen, darunter den US-Justizminister, innerhalb der vorgeschriebenen 90-Tage-Frist zu benachrichtigen. Die Abweisung erfolgte ohne Präjudiz, sodass Metz die Klage erneut einreichen kann, sofern die Verfahrensregeln eingehalten werden. Der Fall zeigt die Herausforderungen für Krypto-Investoren bei der Anfechtung behördlicher Auskunftsersuchen und betont die Bedeutung korrekter Verfahrensabläufe.

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