ESMA setzt Frist für nicht MiCA-konforme Stablecoins
ESMA gibt EU-Krypto-Unternehmen bis 8. Januar 2027 Zeit, nicht MiCA-konforme Stablecoin-Dienstleistungen einzustellen. Nur begrenzte Ausstiegsoptionen sind unter Aufsicht erlaubt.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat eine neue Richtlinie erlassen, die Krypto-Unternehmen in der EU verpflichtet, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Stablecoins einzustellen, sofern diese nicht den Vorgaben der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) entsprechen. Unternehmen erhalten eine dreimonatige Frist, die am 8. Januar 2027 endet, um bestehende Engagements in nicht konformen Stablecoins abzubauen und zu beenden. Die Regelung betrifft zahlreiche MiCA-regulierte Dienstleistungen wie Handel, Verwahrung, Transfers, Anlageberatung und Portfoliomanagement. Während der Übergangsphase sind nur begrenzte Ausstiegsdienstleistungen – etwa Liquidation, Umwandlung, Abhebung, Transfer und Verwahrung – unter strenger Aufsicht der Behörden erlaubt. Diese Maßnahme schließt regulatorische Lücken und verschärft die Compliance-Anforderungen für die Krypto-Branche in der EU.