Uniswap gewinnt Prozess um Scam-Token-Klage
US-Gericht: Uniswap haftet nicht für Scam-Token Dritter. Das Urteil stärkt die Position von DeFi-Entwicklern und setzt einen wichtigen Präzedenzfall.
Ein New Yorker Gericht hat eine Sammelklage gegen Uniswap Labs und dessen Gründer abgewiesen. Das Gericht entschied, dass Entwickler dezentraler Protokolle nicht für betrügerische Aktivitäten oder Scam-Token haftbar gemacht werden können, die von Dritten auf ihrer Plattform erstellt werden. Richterin Katherine Polk Failla betonte, dass die Bereitstellung eines neutralen, automatisierten Handelsprotokolls nicht mit Beihilfe zu Betrug gleichzusetzen ist. Die rechtliche Verantwortung für solche Betrügereien liegt bei den anonymen Token-Emittenten. Die Bundesansprüche wurden mit Präjudiz und die bundesstaatlichen Ansprüche ohne Präjudiz abgewiesen, was die Position von Smart-Contract-Entwicklern stärkt. Dieses Urteil, das einen 2022 eingeleiteten Fall abschließt, setzt einen wichtigen Präzedenzfall für den DeFi-Sektor. Es stellt klar, dass das Anbieten technologischer Infrastruktur keine wesentliche Unterstützung illegaler Aktivitäten darstellt. Nach der Bekanntgabe stieg der Preis des nativen Tokens UNI von Uniswap um 6 %. Die Entscheidung dürfte zukünftige regulatorische und rechtliche Ansätze für dezentrale Börsen beeinflussen.