EU treibt digitalen Euro voran: Datenschutz und Start 2029
EU-Gesetzgeber treiben den digitalen Euro mit Datenschutz, Limits und Start 2029 voran. Ziel: Ergänzung zu Bargeld und weniger Abhängigkeit von ausländischen Zahlungsanbietern.
Europäische Gesetzgeber haben den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für einen digitalen Euro vorangetrieben. Damit setzen sie ein starkes politisches Signal für eine Zentralbank-Digitalwährung (CBDC), die bis 2029 bereitstehen könnte. Zentrale Parlamentsausschüsse haben den Gesetzesentwurf gebilligt und damit eine jahrelange Blockade beendet. Der Zeitplan der Europäischen Zentralbank (EZB) sieht Pilotversuche bis Mitte 2027 und eine vollständige Einführung bis 2029 vor. Der digitale Euro soll sowohl online als auch offline funktionieren und Datenschutzmaßnahmen, Halteobergrenzen sowie ein Zinsverbot enthalten. Ziel ist es, die Abhängigkeit von ausländischen Zahlungsanbietern zu verringern, Anforderungen im Euroraum zu vereinheitlichen und sicherzustellen, dass der digitale Euro Bargeld ergänzt, aber nicht ersetzt. Banken und Fintechs sollen für die Verteilung und den Zugang zuständig sein. Der Gesetzgebungsprozess geht mit Trilogverhandlungen und weiteren Abstimmungen weiter und markiert einen wichtigen Schritt für die europäische Geldpolitik.